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Florian Küppers und Sebastian Bienefeld


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Erklärung:
Mit dem Urteil (312 O 85/98) vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landesgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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Mit dem Urteil (312 O 85/98) vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landesgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Rechte der Urheber:
Fällt ein Werk unter den Schutz des Urheberrechts, ergeben sich folgende Rechtswirkungen:  
Urheberpersönlichkeitsrechte:

Dieser Schutz des Urhebers wird durch konkrete Gesetze umgesetzt. [...]

Diese bestimmen den engeren Beziehungszusammenhang zwischen dem Schöpfer und seinem Werk. Dazu zählen im engeren Sinne             
       und in einem weiter gefassten Sinne zusätzlich
       
(Zentek, Sabine: "Ein Handbuch für Recht in Kunst und Design"; © 1998 by avedition, Stuttgart)

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